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Okt
Wenn ihr nach der Heirat im Ausland in Deutschland zusätzlich eine Lebenspartnerschaft eingegangen seid, damit auf eure Partnerschaft deutsches Recht anwendbar ist, könnt ihr ab dem 01.10.2017 eure Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Die zuvor im Ausland eingegangene Ehe braucht dafür nicht aufgehoben zu werden. An der Umwandlung besteht ein Rechtsschutzinteresse, weil sie zur Folge hat, dass die Ehe in Zukunft deutschen Recht unterliegt.