Seit dem 1.10.2017 ermöglicht das „Eheöffnungsgesetz“ die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Daraus ergeben sich steuerrechtliche Veränderungen, die sogar rückwirkend für zuvor geschlossene Lebenspartnerschaften geltend gemacht werden können. Die SCHMIDT IN DER WEYEN Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft ist auf diese Fälle spezialisiert und erklärt, auf was man achten sollte! Für Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, besteht seit 2013 die steuerrechtliche ...weiterlesen