Die Gütergemeinschaft
In Deutschland wird das eingebrachte und während der Lebenspartnerschaft erworbene Vermögen gemeinschaftliches Vermögen beider Partnerinnen. In diesem Güterstand haften die Partnerinnen für die Schulden des anderen.
Dieser Güterstand für eine Partnerschaft denkbar, bei der eine ältere Partnerin ihre jüngere Partnerin zukünftig absichern möchte.
Hinweis:
Die vorangegangenen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Information, die keine Rechtsberatung ersetzen kann. Die in den Texten erwähnten Namen sind rein zufällig ausgewählt!